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AGB
ALLGEMEINE GESCHAEFTSBEDINGUNGEN (AGB)
VICTORY ACADEMY
§ 1 Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschaeftsbedingungen gelten fuer saemtliche Seminare, Ausbildungen, Workshops, Retreats, Coachings, Mentorings, Online-Programme, Live-Trainings sowie sonstige Leistungen der Victory Academy.
Abweichende Bedingungen des Teilnehmers finden keine Anwendung, es sei denn, die Victory Academy stimmt diesen ausdruecklich schriftlich zu.
§ 2 Vertragsschluss
Die Anmeldung zu einer Veranstaltung erfolgt schriftlich, elektronisch oder ueber ein Anmeldeformular.
Mit Zugang der Anmeldebestaetigung kommt ein verbindlicher Vertrag zustande.
Jede Anmeldung ist rechtsverbindlich.
§ 3 Teilnahmegebuehren und Zahlungsbedingungen
Die Teilnahmegebuehren ergeben sich aus der jeweiligen Ausschreibung oder individuellen Vereinbarung.
Saemtliche Zahlungen sind fristgerecht zu leisten.
Bei vereinbarten Ratenzahlungen bleibt die gesamte Verguetung geschuldet.
Geraet der Teilnehmer mit einer Rate in Verzug, werden saemtliche noch offenen Forderungen sofort zur Zahlung faellig.
Die Victory Academy ist berechtigt, gesetzliche Verzugszinsen sowie weitere Verzugsschaeden geltend zu machen.
§ 4 Verbindliche Anmeldung und Ausschluss von Rueckerstattungen
Die Victory Academy reserviert fuer jeden Teilnehmer Ausbildungsplaetze, Seminarplaetze, Raeumlichkeiten, Dozenten-, Organisations- und Betreuungskapazitaeten.
Aus diesem Grund besteht nach Vertragsabschluss grundsaetzlich kein Anspruch auf Ruecktritt, Kuendigung, Stornierung, Umbuchung oder Rueckerstattung der Teilnahmegebuehren.
Dies gilt insbesondere bei:
- Nichterscheinen
- Krankheit
- Unfall
- beruflicher Verhinderung
- familiaeren Umstaenden
- Reiseproblemen
- fehlender Visaerteilung
- Terminueberschneidungen
- persoenlichen Veraenderungen
- Meinungsaenderungen
- fehlender Motivation
- vorzeitigem Ausbildungsabbruch
- Ausschluss gemaess diesen AGB
Die vereinbarte Verguetung bleibt unabhaengig von der tatsaechlichen Teilnahme vollstaendig geschuldet.
Bereits geleistete Zahlungen werden nicht zurueckerstattet.
Offene Ratenzahlungen und Restforderungen bleiben in voller Hoehe bestehen.
Dem Teilnehmer bleibt der Nachweis vorbehalten, dass der Victory Academy kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.
§ 5 Nichterscheinen und Ausbildungsabbruch
Nimmt ein Teilnehmer nicht an einer Veranstaltung teil oder bricht diese vorzeitig ab, besteht kein Anspruch auf Rueckerstattung.
Dies gilt unabhaengig vom Grund der Nichtteilnahme.
Die vollstaendige Verguetung bleibt geschuldet.
§ 6 Versaeumte Module
Versaeumte Module begruenden keinen Anspruch auf Rueckerstattung, Nachholung oder Ersatzleistungen.
Die Victory Academy kann nach eigenem Ermessen eine spaetere Teilnahme ermoeglichen.
Ein Anspruch hierauf besteht nicht.
§ 7 Ausschluss von Teilnehmern
Die Victory Academy ist berechtigt, Teilnehmer jederzeit mit sofortiger Wirkung von einzelnen Veranstaltungen, Ausbildungsabschnitten oder der gesamten Ausbildung auszuschliessen, sofern ein wichtiger Grund vorliegt.
Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor bei:
- Stoerung des Ausbildungs- oder Seminarablaufs
- Missachtung von Anweisungen der Ausbildungsleitung
- respektlosem, beleidigendem oder aggressivem Verhalten
- Verbreitung geschaeftsschaedigender oder rufschaedigender Aussagen
- Verletzung von Vertraulichkeitsvereinbarungen
- Weitergabe von Ausbildungsunterlagen oder internen Inhalten
- unerlaubten Ton-, Bild- oder Videoaufnahmen
- Verletzung von Urheberrechten
- Gefaehrdung anderer Teilnehmer
- Verstoessen gegen die Werte, Qualitaetsstandards oder Ausbildungsrichtlinien der Victory Academy
- Verhalten, das nach Einschaetzung der Ausbildungsleitung das Ausbildungsziel, die Gruppendynamik oder den Ruf der Victory Academy beeintraechtigt
Die Beurteilung erfolgt nach pflichtgemaessem Ermessen der Victory Academy.
Der Ausschluss kann muendlich oder schriftlich erfolgen und wird sofort wirksam.
Mit dem Ausschluss endet ausschliesslich das Teilnahmerecht.
Die vertragliche Zahlungspflicht bleibt vollstaendig bestehen.
Bereits geleistete Zahlungen werden nicht erstattet.
Offene Forderungen, Ratenzahlungen und Restbetraege werden sofort faellig.
Ein Anspruch auf Ersatzveranstaltungen, Nachholtermine, Ausbildungsunterlagen, Pruefungen, Zertifikate oder sonstige Leistungen besteht nicht.
Weitergehende Schadensersatzansprueche der Victory Academy bleiben vorbehalten.
§ 8 Null-Toleranz-Regelung fuer bewusstseinsveraendernde Substanzen
Die Ausbildungsphilosophie der Victory Academy setzt Eigenverantwortung, psychische Stabilitaet sowie einen unverfaelschten Bewusstseinszustand voraus.
Personen, die illegale Betaeubungsmittel, Halluzinogene oder sonstige bewusstseinsveraendernde Substanzen konsumieren oder nach Einschaetzung der Ausbildungsleitung in Verbindung mit solchen Substanzen stehen, koennen jederzeit von der Teilnahme ausgeschlossen werden.
Dies gilt ausdruecklich auch fuer sogenanntes Microdosing, LSD, Psilocybin, Magic Mushrooms sowie vergleichbare Substanzen.
Ein Ausschluss begruendet keinen Anspruch auf Rueckzahlung oder Erlass offener Forderungen.
§ 9 Uebertragung auf Dritte
Die Uebertragung eines Ausbildungs- oder Seminarplatzes auf Dritte bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung der Victory Academy.
Ein Anspruch auf Zustimmung besteht nicht.
Die Entscheidung erfolgt nach freiem Ermessen der Victory Academy.
§ 10 Absage oder Aenderung durch die Victory Academy
Die Victory Academy ist berechtigt, Veranstaltungen aus organisatorischen Gruenden, bei Erkrankung von Dozenten, bei zu geringer Teilnehmerzahl, aufgrund hoeherer Gewalt oder aus sonstigen wichtigen Gruenden zu verschieben, zu verlegen oder durch gleichwertige Ersatzleistungen zu ersetzen.
Bereits geleistete Zahlungen werden auf Ersatztermine angerechnet.
Weitergehende Ansprueche sind ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulaessig.
§ 11 Hoehere Gewalt
Kann eine Veranstaltung aufgrund hoeherer Gewalt, behoerdlicher Anordnungen, Naturereignissen, Pandemien, Krieg, Terrorereignissen, Streiks oder vergleichbaren Umstaenden nicht durchgefuehrt werden, ist die Victory Academy berechtigt, die Veranstaltung zu verschieben oder in einem anderen geeigneten Format durchzufuehren.
Ein Anspruch auf Ruecktritt oder Rueckzahlung besteht hieraus nicht.
§ 12 Urheberrechte
Saemtliche Ausbildungsunterlagen, Skripte, Konzepte, Methoden, Inhalte, Praesentationen, Videos, Audios und sonstigen Materialien sind urheberrechtlich geschuetzt.
Jegliche Vervielfaeltigung, Veroeffentlichung, Weitergabe oder gewerbliche Nutzung bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung der Victory Academy.
§ 13 Vertraulichkeit
Alle Teilnehmer verpflichten sich zur vertraulichen Behandlung saemtlicher personenbezogener, geschaeftlicher, ausbildungsbezogener und vertraulicher Informationen, die ihnen im Rahmen von Veranstaltungen der Victory Academy bekannt werden.
Dies betrifft insbesondere Inhalte von Teilnehmern, interne Ablaeufe, Ausbildungsinhalte, Methoden, Skripte, Konzepte, Unterlagen, Prozesse, Geschaeftsmodelle sowie saemtliche nicht oeffentlich zugaenglichen Informationen.
Die Vertraulichkeitsverpflichtung gilt zeitlich unbeschraenkt ueber das Vertragsende hinaus.
§ 13a Schutz der Teilnehmerkontakte, Abwerbeverbot und Eigenwerbung
Die im Rahmen von Seminaren, Ausbildungen, Workshops, Retreats, Online-Veranstaltungen oder sonstigen Angeboten der Victory Academy bekannt gewordenen Teilnehmerdaten, Kontaktdaten und geschaeftlichen Verbindungen duerfen ausschliesslich fuer den privaten Austausch innerhalb der jeweiligen Veranstaltung genutzt werden.
Es ist ausdruecklich untersagt, Teilnehmer der Victory Academy zu Zwecken der Eigenwerbung, Kundengewinnung, Geschaeftsanbahnung, Akquise, Vermittlung von Dienstleistungen, Verkauf von Produkten, Bewerbung eigener Veranstaltungen, Coachings, Seminare, Ausbildungen oder sonstiger gewerblicher Taetigkeiten zu kontaktieren.
Untersagt sind insbesondere:
- direkte oder indirekte Kontaktaufnahme per E-Mail, Telefon, Messenger-Diensten, sozialen Medien oder sonstigen Kommunikationswegen
- Aufnahme in Newsletter, Verteilerlisten oder Werbegruppen
- Bewerbung eigener oder fremder Dienstleistungen
- Anbahnung von Geschaeftsbeziehungen auf Grundlage von Teilnehmerkontakten
- Nutzung von Teilnehmerlisten oder Teilnehmerinformationen fuer wirtschaftliche Zwecke
- Abwerbung von Teilnehmern, Kunden, Interessenten, Mitarbeitern, Dozenten oder Kooperationspartnern der Victory Academy
- Gruendung konkurrierender Gruppen unter Nutzung von Teilnehmerkontakten der Victory Academy
- Weitergabe von Teilnehmerdaten an Dritte
Ebenso ist es untersagt, waehrend oder nach Veranstaltungen der Victory Academy eigene Angebote aktiv zu bewerben, Visitenkarten zu verteilen, Werbematerialien auszulegen oder Teilnehmer gezielt fuer eigene geschaeftliche Aktivitaeten anzusprechen.
Dieses Verbot gilt waehrend der Vertragslaufzeit sowie fuer einen Zeitraum von fuenf Jahren nach Beendigung der letzten Teilnahme an einer Veranstaltung der Victory Academy.
Bei Verstoessen ist die Victory Academy berechtigt, den Teilnehmer mit sofortiger Wirkung von saemtlichen laufenden und zukuenftigen Veranstaltungen auszuschliessen.
Bereits geleistete Zahlungen werden nicht erstattet. Offene Forderungen bleiben in voller Hoehe bestehen.
Fuer jeden schuldhaften Verstoss gegen die Bestimmungen dieses Paragraphen verpflichtet sich der Teilnehmer zur Zahlung einer Vertragsstrafe in Hoehe von 10.000 EUR.
Jeder einzelne Kontaktversuch, jede einzelne Werbemassnahme, jede einzelne Ansprache sowie jeder einzelne Verstoss gilt als gesonderter Verstoss.
Die Geltendmachung der Vertragsstrafe schliesst weitergehende Ansprueche nicht aus.
Insbesondere bleiben Unterlassungsansprueche, Auskunftsansprueche, Schadensersatzansprueche sowie Ansprueche auf Ersatz saemtlicher zur Rechtsverfolgung erforderlicher Kosten, Anwaltskosten, Gerichtsgebuehren, Ermittlungs- und Vollstreckungskosten ausdruecklich vorbehalten.
Die Victory Academy ist berechtigt, bei jedem Verstoss ohne vorherige Verwarnung oder Abmahnung unmittelbar anwaltliche und gerichtliche Schritte einzuleiten.
§ 13b Schutz des geistigen Eigentums
Saemtliche Ausbildungsinhalte, Methoden, Modelle, Konzepte, Systeme, Unterlagen, Skripte, Praesentationen, Videos, Audios, Arbeitsblaetter, Handouts sowie saemtliche durch die Victory Academy vermittelten Inhalte sind urheberrechtlich geschuetzt.
Dies gilt insbesondere fuer saemtliche geschuetzten oder von der Victory Academy entwickelten Ausbildungs- und Trainingssysteme, Methoden, Konzepte, Marken, Ausbildungsablaeufe und Unterrichtsinhalte.
Eine Vervielfaeltigung, Veroeffentlichung, Digitalisierung, Aufzeichnung, Weitergabe, Vermarktung, Nutzung zu Schulungszwecken oder sonstige gewerbliche Verwendung ist ohne vorherige ausdrueckliche schriftliche Zustimmung der Victory Academy unzulaessig.
Es ist insbesondere untersagt, Ausbildungsinhalte ganz oder teilweise in eigene Seminare, Ausbildungen, Coachings, Workshops, Beratungen, Online-Kurse, Buecher, Skripte, Videos, Audios oder sonstige Angebote zu uebernehmen.
Fuer jeden schuldhaften Verstoss gegen diese Bestimmung verpflichtet sich der Teilnehmer zur Zahlung einer Vertragsstrafe in Hoehe von 10.000 EUR je Einzelfall.
Weitergehende Unterlassungs-, Auskunfts-, Schadensersatz- und sonstige gesetzliche Ansprueche bleiben ausdruecklich vorbehalten.
Die Victory Academy ist berechtigt, bei Verstoessen ohne vorherige Abmahnung gerichtliche und anwaltliche Massnahmen einzuleiten.
§ 14 Haftung
Die Teilnahme erfolgt eigenverantwortlich.
Die Victory Academy haftet nur fuer Vorsatz und grobe Fahrlaessigkeit.
Bei leichter Fahrlaessigkeit haftet die Victory Academy nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und beschraenkt auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden.
§ 15 Aufrechnung und Zurueckbehaltung
Eine Aufrechnung ist nur mit rechtskraeftig festgestellten oder unbestrittenen Forderungen zulaessig.
Zurueckbehaltungsrechte bestehen nur hinsichtlich Anspruechen aus demselben Vertragsverhaeltnis.
§ 16 Gerichtsstand und anwendbares Recht
Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
Soweit gesetzlich zulaessig, ist ausschliesslicher Gerichtsstand der Sitz der Victory Academy.
§ 17 Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der uebrigen Bestimmungen unberuehrt.
An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt die gesetzlich zulaessige Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am naechsten kommt.
